03.12.2021

Kolumne 07-08/2021 – Auflagen im Führerschein

Ein Fahrer eines unserer Kunden hatte unlängst bei einer straßenpolizeilichen Kontrolle in der Schweiz ein böses Erwachen: In seinem Führerschein war rückseitig die Auflage „Code 01.01.“ vermerkt, was bedeutet, dass er während der Fahrt einen Sehbehelf tragen muss. Eben diesen hatte der Fahrer jedoch zuhause vergessen. Die Polizeibeamten hinderten ihn daraufhin an der Weiterfahrt, bis der entsprechende Sehbehelf vorgewiesen werden konnte. Neben der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft - die mit einer schmerzlichen Strafsumme verbunden war - wurde zudem noch ein Lenkverbot für einen Monat ausgesprochen.
29.11.2021

Kolumne 09/2021 – Mitführpflichten bei Miet-LKW

Kürzlich wurden wir mit dem Fall konfrontiert, dass bei Kunden angestellte Fahrer einen angemieteten LKW bzw. eine angemietete Sattelzugmaschine lenkten und im Zuge straßenpolizeilicher Kontrollen angehalten wurden. Das Ergebnis der Kontrollen waren Anzeigen bei den zuständigen Verwaltungsbehörden und eine Strafsumme von mehreren hundert Euro, vom dadurch verursachten Ärger gar nicht zu sprechen.