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Mitführpflichten bei Miet-LKW

Kürzlich wurden wir mit dem Fall konfrontiert, dass bei Kunden angestellte Fahrer einen angemieteten LKW bzw. eine angemietete Sattelzugmaschine lenkten und im Zuge straßenpolizeilicher Kontrollen angehalten wurden. Das Ergebnis der Kontrollen waren Anzeigen bei den zuständigen Verwaltungsbehörden und eine Strafsumme von mehreren hundert Euro, vom dadurch verursachten Ärger gar nicht zu sprechen.

Nach derartigen Anzeigen durch die Verwaltungsbehörden erhielten wir Anfragen durch diverse Transportunternehmer. Es fielen Bemerkungen wie: „Unser Fahrer ist angemeldet, die Lenk- und Ruhezeiten stimmen, der Fahrer hat unserer Meinung nach alle notwendigen Unterlagen bei sich, das Mietfahrzeug ist absolut neu und technisch in perfektem Zustand – warum also sollen wir Strafe zahlen? Und warum erhalten wir als Firma auch eine Anzeige?“

Die Lösung findet sich in den Rechtsbestimmungen des § 6 Güterbeförderungsgesetz. Dort heißt es, dass bei Kraftfahrzeugen, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendet werden, diese Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein muss („Zur Verwendung für die gewerbsmäßige Beförderung bestimmt“ – Code 20). Dabei muss der Unternehmer dafür sorgen, dass in jedem solchen Kraftfahrzeug während der gesamten Fahrt folgende Dokumente mitgeführt werden: eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde oder ein beglaubigter Auszug aus dem Gewerberegister, der Vertrag über die Vermietung des Kraftfahrzeuges und, sofern der Lenker nicht der Mieter ist, der Beschäftigungsvertrag des Lenkers.

Fazit: Anzeigen durch die Verwaltungsbehörden können und sollten unbedingt vermieden werden. Gerade bei Beantragungen einer Verlängerung der Konzession wird die „Zuverlässigkeit des Unternehmens“ geprüft. Rechtskräftige Anzeigen können dabei auf die Erteilung der Genehmigung erschwerend wirken und die Zuverlässigkeit könnte hinterfragt werden.

Hier gilt wiederum: Mit der richtigen Planung ersparen Sie sich viel Ärger und Aufregung. Um erfolgreich die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, ist Hilfe von außen nötig: Wir sind hier der richtige Ansprechpartner für Sie. Unser Fachwissen und unsere Erfahrungen sowie die Auswertungen und die Begleitung durch unser Team leisten einen wesentlichen Beitrag zu Ihrem Erfolg und wirken Übertretungen präventiv entgegen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir verdeutlichen Ihnen, welche Vorteile eine Zusammenarbeit Ihrem Unternehmen bringen wird.