Sind Ihre Mitarbeiter als Ersthelfer gut ausgebildet und können jederzeit in einer Notsituation richtig reagieren? Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und lassen Ihre Mitarbeiter regelmäßig Ersthelfer-Auffrischungskurse absolvieren? Wenn Sie diese Fragen nicht mit einem klaren JA beantworten können, wird es höchste Zeit zu reagieren. Buchen Sie sofort bei uns einen Auffrischungskurs für Ersthelfer – wir führen diesen direkt bei Ihnen im Unternehmen durch.

Geleitet werden die Kurse von Marcus-Dirk Walenzki, einem Mann aus der Praxis, nicht nur aus der Theorie. Er kann nicht nur mit vielen Jahren Erfahrung als Rettungssanitäter aufwarten, sondern auch mit seiner Ausbildung und Tätigkeit als Berufskraftfahrer und bietet somit die ideale Ausbildungskombination für nachhaltige und praxisbezogene Erste-Hilfe-Auffrischungskurse für den Bereich des Transportwesens. Marcus-Dirk Walenzki ist diplomierter Rettungssanitäter HF (Höhere Fachschule), Sicherheitsbeauftragter für Arbeits- & Gesundheitsschutz und Sicherheitsbeauftragter für Brandschutz (beide Abschlüsse in der Schweiz).

Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns am besten gleich!

Detailliertere Informationen finden Sie im Infoflyer, den Sie hier unten mit einem Klick auf den Button downloaden können.

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Telefonberatung zum Kurs:

21.09.2019

Erweitertes Kursangebot: Auffrischungskurse für Ersthelfer (4 Stunden)

Sind Ihre Mitarbeiter als Ersthelfer gut ausgebildet und können jederzeit in einer Notsituation richtig reagieren? Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und lassen Ihre Mitarbeiter regelmäßig Ersthelfer-Auffrischungskurse absolvieren? Wenn Sie diese Fragen nicht mit einem klaren JA beantworten können, wird es höchste Zeit zu reagieren. Buchen Sie sofort bei uns einen Auffrischungskurs für Ersthelfer – wir führen diesen direkt bei Ihnen im Unternehmen durch.
23.01.2025

Kolumne 11-12/2024 – Neue rechtliche Bestimmungen

Ich möchte Ihnen in dieser Ausgabe wieder einige rechtliche Änderungen für das Transportgewerbe vorstellen. Wir starten mit einem kurzen Rückblick auf das zu Ende gehende Jahr 2024 und werfen dann einen Blick auf zukünftige Neuerungen bis hin zum Jahr 2029.
23.01.2025

Kolumne 09/2024 – Pflichten des Arbeitgebers

Leider zeigt unsere Erfahrung, dass die Zahl der Berufskraftfahrer, die ohne gültige Lenkberechtigung auf den Straßen unterwegs sind, erschreckend hoch ist. Aufgrund von Beeinträchtigungen durch Alkohol oder Suchtgift wurde ihnen vorläufig der Führerschein abgenommen, manchmal ist auch lediglich die Gültigkeit der Lenkberechtigung verfallen. Die Betroffenen verheimlichen dies jedoch oft gegenüber ihrem Arbeitgeber aus Angst vor einer Kündigung.