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Bekämpfung von Personalmangel durch Ausweitung von Kontrollbefugnissen?

Die 41. KFG-Novelle (Kraftfahrgesetz), die am 29. März 2023 im Nationalrat beschlossen wurde, bringt interessante Neuerungen der Gesetzeslage im Schwerverkehr. Die Novelle beinhaltet nämlich u.a. neue Kontrollbefugnisse für die Organe der ASFINAG. Alle Punkte dieser Novelle sollen bis spätestens 6. November 2023 in Kraft treten.

Derzeit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ASFINAG an Straßenkontrollen, insbesondere Gewichtskontrollen von Sondertransporten, zwar mitwirken, die Anhaltung der Fahrzeuge hat jedoch durch die Organe der Bundespolizei zu erfolgen. Künftig sollen aber „besonders geschulte Organe” der ASFINAG auch ohne Polizeimitwirkung Sondertransporte auf dem hochrangigen Netz anhalten und kontrollieren dürfen.

Bei Sondertransporten handelt es sich um Transporte, deren Abmessungen die im KFG definierten höchstzulässigen Abmessungen (für Gewicht, Breite, Länge oder Höhe) überschreiten. Dementsprechend ist für Sondertransporte eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Durch die Gesetzesänderung soll es der ASFINAG möglich werden, auf Schnellstraßen und Autobahnen Kontrollen durchzuführen. Zudem lässt dies Spielraum für weitere Kontrollmöglichkeiten (z.B. Analysen der aufgezeichneten Daten und Überprüfungen des Fahrtenschreibers).

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was unter dem Begriff „besonders geschulte Organe“ zu verstehen ist, insbesondere im Hinblick auf die Qualität der Aus- und Weiterbildung dieser neuen Kontrolleurinnen und Kontrolleure.

Im Art. 39 der Verordnung (EU) 165/2014 (1) steht zu lesen: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Kontrolleure für die Analyse der aufgezeichneten Daten und die Überprüfung des Fahrtenschreibers ordnungsgemäß geschult sind, um eine effiziente und harmonisierte Kontrolle und Rechtsdurchsetzung zu erreichen.“

Es kann jedenfalls auch hinterfragt werden, inwieweit hoheitliche Aufgaben überhaupt an eine privatrechtliche Gesellschaft übergeben werden sollten, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Bemautung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes zuständig ist. Man darf hier mehr als gespannt sein!

Die Vermutung liegt nahe, dass das Vorhaben der Ausweitung von Kontrollbefugnissen in Zusammenhang mit der derzeitigen österreichweiten Personalknappheit bei der Bundespolizei steht. Letztere hat österreichweit mit Nachwuchsproblemen und Dienstaustritten zu kämpfen und die Zahl der Anwärter für den Polizeidienst ist trotz Ausbildungsoffensive in den letzten Jahren gering geblieben.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben und Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch, in dem wir Ihnen die Vorteile unserer Zusammenarbeit erläutern. Wir freuen uns auf Sie!