Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen
Stand September 2016

§ 1
Geltungsbereich und Umfang

1.1. Für sämtliche Angebote und Verträge von Arno Pirchner – im Folgen-
den kurz „Pirchner“ genannt – gelten diese Bedingungen. Durch den
Vertragsabschluss anerkennt der Vertragspartner/Kunde ausdrücklich
die Wirksamkeit dieser Bedingungen als Vertragsinhalt. Abweichungen
sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart
sind.

1.2. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn sie den Geschäftsbedin-
gungen des Vertragspartners entgegenstehen.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen wurden dem
Vertragspartner zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus sind sie jeder-
zeit auf der Homepage von Pirchner (www.arno-pirchner.at) abrufbar,
speicherbar und ausdruckbar.

1.4. Pirchner behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu än-
dern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Webseite von Pirchner
publiziert und über Wunsch des Vertragspartners diesem unentgeltlich,
auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

§ 2
Vertragsabschluss

2.1. Der Vertragsabschluss kommt durch Angebotsstellung durch Pirchner
und die Annahme durch den Kunden sowie durch Anfrage des Kunden
und die schriftliche Annahme (firmenmäßige unterzeichnete Auftrags-
bestätigung) durch Pirchner oder durch die Leistungserbringung durch
Pirchner zustande. Weicht die Annahme von der Anfrage ab, gilt dies
als neues freibleibendes Angebot von Pirchner.

2.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der schriftli-
chen Bestätigung von Pirchner.

2.3. Pirchner erstellt idR. vor Vertragsabschluss ein „Konzept“. Den Ver-
tragspartner trifft diesbezüglich die Mitwirkungspflicht analog zu § 5.
Insbesondere ist Pirchner Einsicht in die Hard- und Software der Da-
tenarchivierung und der Datenübertragung sowie die damit verbundene
Formatierung der Daten zu gewähren.

2.4. Durch den Vertragsabschluss wird Pirchner ermächtigt und bevollmäch-
tigt, nach seinem Ermessen bei Beteiligten, Behörden, Gerichten und
Dritten Auskünfte und Informationen einzuholen sowie Nachforschun-
gen anzustellen. Auf Verlangen ist Pirchner hiezu eine schriftliche Voll-
macht auszustellen.

§ 3
Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen von
Pirchner sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere im Hinblick
auf Leistungsfrist und Preise. Unterlagen, insbesondere Nachschlage-
werke etc. sind geistiges Eigentum von Pirchner und dürfen vom Ge-
schäftspartner, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht ver-
vielfältigt oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert,
verarbeitet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

3.2. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

3.3. Bei einer vom Gesamtanbot abweichenden Annahme behält sich
Pirchner eine entsprechende Preisänderung ausdrücklich vor.

3.4. Der Vertragspartner hat Pirchner zusätzlich zum vereinbarten Entgelt
sämtliche Spesen (insbesondere für Fahrten, Kopien, Kommunikation,
etc.) im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung zu ersetzen. Die
Spesen sind im Umfang des nachgewiesenen und angemessenen
Aufwandes zu tragen.

3.5. Die Preise gelten ohne Abzug und verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anderes angeführt ist – netto, das heißt, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstigen Steuern. Ist der Vertragspartner Verbraucher, werden die gesetzliche Umsatzsteuer sowie allfällige sonstigen Steuern von Pirchner separat ausgewiesen.

3.6. Es steht Pirchner frei, Anzahlungen auf das Entgelt und/oder Sicherheiten für die Bezahlung des Entgeltes ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Pirchner ist berechtigt, die Erbringung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig zu machen.

Werden Anzahlungen nicht geleistet und/oder Sicherheiten nicht gege-
ben, ist Pirchner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und allfällige
Schäden jedweder Art, welche durch die Vertragsauflösung entstehen,
ersetzt zu verlangen. Bei Geschäften mit Verbrauchern im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Bestimmung nur, wenn dies
vorab ausdrücklich vereinbart wurde.

3.7. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen
binnen 14 Tagen nach Fakturadatum spesen- und abzugsfrei zu bezah-
len. Die Einhaltung des Zahlungstermins bildet eine wesentliche Bedin-
gung für die Vertragserfüllung. Die Zahlung ist nur dann rechtzeitig er-
folgt, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt oder dem von
Pirchner bekannt gegebenen Geschäftskonto gutgeschrieben wurde.

3.8. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Ver-
einbarung anerkannt. Wenn der Kunde auch nur eine Teilzahlung nicht
innerhalb der für einen allfälligen Skontoabzug vereinbarten Zahlungs-
frist erbringt, verliert er seinen gesamten Skontoanspruch hinsichtlich
aller bereits geleisteter oder erst später zu erbringender Zahlungen so-
wie der noch ausstehenden Teilzahlung.

3.9. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von
10% p.a. vereinbart. Darüber hinaus sind Pirchner Mahnspesen in Hö-
he von 5% des aushaftenden Betrages und die mit der anwaltlichen
oder gerichtlichen Geltendmachung seiner Forderung zusammenhän-
genden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu ersetzen.

3.10. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn-/Inkassokosten,
sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils älteste
Forderung angerechnet. Dies gilt unabhängig von einer allfälligen Wid-
mung der Zahlung durch den Geschäftspartner.

3.11. Der Vertragspartner ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Vor-
schriften nicht berechtigt, Zahlungen – aus welchem Grund auch immer
– zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, sofern die
Gegenansprüche nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich
festgestellt sind.

3.12. Wird gegen eine Rechnung binnen zwei Wochen ab deren Zugang nicht
schriftlich begründeter Einspruch erhoben, gilt diese jedenfalls als genehmigt.

§ 4
Vertragserfüllung und Versand

4.1. Erfüllungsort ist A-6824 Schlins, Hauptstraße 69.

4.2. Pirchner ist bemüht, angenommene Aufträge raschestmöglich auszu-
führen. Leistungsfristen sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich et-
was anderes vereinbart wurde – freibleibend. Da die vereinbarten Ter-
mine auf den Verhältnissen zur Zeit der Auftragserteilung und der Vo-
raussetzung normaler Informationsbezugsmöglichkeiten stehen, wer-
den die angegebenen Fristen neu angesetzt, wenn Ereignisse irgend-
welcher Art auftreten, die zu einer Leistungsverzögerung führen. Pirch-
ner wird geänderte Leistungsfristen dem Kunden ehestmöglich be-
kanntgeben.

4.3. Allfällig vereinbarte Leistungsfristen beginnen erst, wenn sich die Ver-
tragsteile über alle Einzelheiten des Vertrages einig sind und der Kunde
Pirchner alle nach dem Vertrag zu überlassenen Unterlagen, Informati-
onen etc. ausgehändigt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Die Leistungs-
verpflichtung von Pirchner ist ausgesetzt, solange der Geschäftspartner
seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder mit einer bereits fäl-
ligen Zahlung, auch aus anderen, gegenüber Pirchner bestehenden
Verpflichtungen und Obliegenheiten, in Verzug ist.

4.4. Geringfügige Überschreitungen der Leistungsfrist sind zulässig, ohne
dass dem Geschäftspartner Ansprüche – welcher Art auch immer – zu-
stehen. Die Geltendmachung allfälliger Rechte bei einem Leistungsver-
zug ist erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich.

4.5. Die vereinbarten Erfüllungstermine können von Pirchner nur dann ein-
gehalten werden, wenn der Geschäftspartner seinen Mitwirkungspflich-
ten rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß nachkommt, sohin ins-
besondere rechtzeitig alle notwendigen Angaben und Unterlagen voll-
ständig zur Verfügung stellt. Dies gilt auch für Angaben und Unterlagen,
die von Pirchner erst nach Annahme des Auftrages angefordert wer-
den. Leistungsverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch un-
richtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben oder Unterlagen
entstehen, sind von Pirchner nicht zu vertreten und begründen
daher keinen Leistungsverzug durch Pirchner. Daraus resultierende
Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

4.6. Geschäftspartner, die keine Konsumenten im Sinne des Konsumenten-
schutzgesetzes sind, haben die Leistungen von Pirchner umgehend auf
Vollständigkeit und Schadhaftigkeit zu überprüfen. Die Rüge allfälliger
Mängel hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen.

§ 5
Mitwirkungspflicht

5.1. Der Vertragspartner hat Pirchner auch ohne dessen gesonderte Auffor-
derung kostenlos alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen
Angaben, Unterlagen, Informationen, Materialien etc. rechtzeitig, voll-
ständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Pirchner unterstützt den
Kunden bei der Ermittlung und Einhaltung der gesetzlichen Downloa-
dintervalle (Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten). Die Letztverant-
wortung für den zeitgerechten Datendownload liegt aufgrund gesetzli-
cher Bestimmungen beim Kunden. Die Fahrerkarten- und Massenspei-
cherdaten (Fahrerkarten jeweils alle 28 Kalendertage und Massenspei-
cherdaten jeweils alle 90 Kalendertage) sind frühestens 2 Tage vor und
spätestens 2 Tage nach dem von Pirchner bekanntgegebenen Down-
loadtermin in vereinbarter Form zu übermitteln. Der Kunde hat Pirchner
sowohl vor als auch während der Leistungserbringung über alle Vor-
gänge und Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Auf-
trages von Bedeutung sind bzw. sein könnten. Für den Fall, dass der
Kunde die digitalen Daten nicht ordnungsgemäß, vollständig oder
rechtzeitig übermittelt, erfolgt eine schriftliche Verständigung. Kommt
der Kunde trotz dieser Verständigung seiner Mitwirkungspflicht nicht
nach, wird dies in Pirchners schriftlicher Auswertung mit „keine Daten“
vermerkt. Im Falle einer Prüfung des Kunden ist dieser für die Daten-
beibringung an die Prüfinstitution verantwortlich.

5.2. Der Vertragspartner nennt Pirchner einen Ansprechpartner, der für die
Zurverfügungstellung der Unterlagen und Informationen sowie die Ko-
ordination von Terminen (insbesondere mit dem gesamten Führungs-
und Fahrpersonal) etc. zuständig ist.

5.3. Auf Verlangen von Pirchner hat der Vertragspartner die Vollständigkeit
der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen etc. zu bestätigen.

5.4. Der Vertragspartner hat auf dessen Kosten auf Verlangen von Pirchner
für angemessene und geeignete Arbeitsmöglichkeiten und Zutritte zu
den Geschäftsräumlichkeiten, Fahrzeugen etc. zu sorgen.

5.5. Gerät der Kunde mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug sowie im Falle
nicht ordnungsgemäßer oder unrichtiger Informationen, so kann Pirch-
ner unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurück-
treten. Der Kunde hat Pirchner den gesamten dadurch entstehenden
Schaden zu ersetzen.

§ 6
Gewährleistung und Haftung

6.1. Pirchner leistet Gewähr für die vereinbarungsgemäße Leistungserbrin-
gung, nicht jedoch für Erfolg. Eine darüberhinausgehende Gewährleis-
tung ist ausgeschlossen.

6.2. Sämtliche Angaben in den von Pirchner zur Verfügung gestellten Unter-
langen (z.B. Nachschlagewerke etc.) erfolgen trotz sorgfältiger Bearbei-
tung ohne Gewähr.

6.3. In Fällen der Gewährleistung ist Pirchner nach seiner Wahl zur Verbes-
serung, Ersatz oder Austausch in angemessener Frist berechtigt. Wei-
tere, darüberhinausgehende Ansprüche des Geschäftspartners jeder
Art sind ausgeschlossen.

6.4. Pirchner haftet für Schäden aus Nichterfüllung, wegen Verzugs oder
sonstigen Gründen nur bei Vorliegen eines vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verhaltens seitens Pirchner. Die Haftung für leicht fahrläs-
siges Verhalten ist ausgeschlossen.

6.5. Eine Haftung von Pirchner für Schäden, die durch die unterlassene
Mitwirkung bzw. durch das Nichtvorliegen wesentlicher Unterlagen, In-
formationen etc. entstanden sind, ist ausgeschlossen.

6.6. Ein sonstiger Schadenersatz, insbesondere Ersatz mittelbarer Schä-
den, von Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden Dritter und von
entgangenem Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern dem
nicht zwingende gesetzliche Gründe entgegenstehen.

6.7. Der Vertrag begründet keine Pflichten von Pirchner zugunsten Dritter.
Eine Haftung von Pirchner gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

6.8. Pirchner übernimmt keine Haftung für Informationen, Stellungnahmen
etc., die ohne spezifischen Auftrag unentgeltlich gegeben werden. Die-
se gelten jedenfalls als unverbindlich.

6.9. Für mündlich erteilte Informationen, Stellungnahmen etc. wird die Haf-
tung aufgrund des Risikos von Missverständnissen und verkürzten Dar-
stellungen generell ausgeschlossen.

6.10. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind vorbehaltlich
zwingender gesetzlicher Vorschriften in jedem Fall mit dem Fakturen-
wert begrenzt.

6.11. Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadener-
satzansprüchen beträgt sechs Monate, berechnet ab Leistungserbrin-
gung. Versteckte Mängel sind längstens binnen drei Monaten nach Er-
kennbarkeit geltend zu machen. Für Geschäftspartner, die Kunden im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten die gesetzlichen
Fristen. Bei Gewährleistungsansprüchen beträgt sohin die Frist für
Konsumenten zwei Jahre, bei Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
Kenntnis von Schaden und Schädiger.

§ 7
Urheberschutz, Nutzung und Herausgabe von Unterlagen

7.1. Sämtliche individuellen Leistungen von Pirchner, insbesondere die
Nachschlagewerke, sind urheberrechtlich geschützt.

7.2. Der Vertragspartner ist zur Nutzung und Weitergabe der von Pirchner
erbrachten bzw. gelieferten Leistungen, Unterlagen (z.B. Nachschlage-
werke etc.) etc., nur im vereinbarten Ausmaß und zu dem vereinbarten
Zweck berechtigt.

7.3. Nach Leistungserbringung hat Pirchner auf Verlangen des Vertrags-
partners alle Unterlagen, Materialien etc., die ihm zur Auftragserfüllung
zur Verfügung gestellt wurden, zu retournieren. Pirchner kann von die-
sen Unterlagen, Materialen etc. vor Retournierung auf dessen Kosten
Abschriften, Kopien etc. – auch in digitaler Form - anfertigen und diese
zurückbehalten.

§ 8
Datenschutz / Vertraulichkeit

8.1. Pirchner ist berechtigt, personenbezogene Daten des Vertragspartners
sowie dessen Leute (z.B. Mitarbeiter, Berater etc.), wie Vorname(n),
Familienname(n), Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum und
–ort, Adresse, Rechnungsanschrift, Legitimationsdokument, Staatsbür-
gerschaft, Beruf/Branche, Telefonnummer, Fax-Nummer, E-Mail-
Adresse, im Rahmen der Grenzen des Datenschutzgesetzes zum Zwe-
cke der Bereitstellung des Zugangs zu Diensten sowie zur Nutzung von
Diensten zu verarbeiten, insbesondere zu speichern.

8.2. Pirchner wird Personendaten des Vertragspartners sowie dessen Leute
(z.B. Mitarbeiter, Berater etc.), Dritten – außer aus zwingenden gesetz-
lichen Gründen - nicht zugänglich machen. Diese Daten werden mit
größtmöglicher zumutbarer Sorgfalt vor unautorisierten Zugriffen ge-
schützt. Der Vertragspartner wird jedoch darauf hingewiesen, dass das
World Wide Web für jedermann zugänglich ist und insbesondere Miss-
brauch nicht auszuschließen ist, sodass auch der unautorisierte Zugriff
Dritter auf derartige Daten und Informationen nicht ausgeschlossen
werden kann.

§ 9
Schlussbestimmungen

9.1. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Vertrag bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Pirchner.

9.2. Sämtliche Verträge unterliegen österreichischem materiellen und for-
mellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für Geschäfte mit
Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt dies vor-
behaltlich der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen.

9.3. Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit den Verträgen entste-
henden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für A-6824
Schlins ausschließlich zuständig. Es steht Pirchner auch frei, am or-
dentlichen (allgemeinen) Gerichtsstand des Vertragspartners Klage zu
führen.

9.4. Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzge-
setzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als gesetz-
liche Regelungen nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen.

9.5. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen auf
gesetzliche Bestimmungen Bezug genommen wird, handelt es sich
hierbei ausschließlich um in Österreich unmittelbar anwendbare gesetz-
liche Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.

9.6. Der Bestand des Vertrages wird durch die allfällige Unwirksamkeit ein-
zelner Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Der restliche
Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen. Die Vertragsparteien ver-
pflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine gültige, dem Sinn
und wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung zu ersetzen.