Kolumne 04-05/2023 – Bekämpfung von Personalmangel durch Ausweitung von Kontrollbefugnissen?
30.06.2023

Spanien als Vorreiter bei der Entlastung von LKW-Fahrern

Eine wichtige Änderung für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer wurde vergangenes Jahr in Spanien umgesetzt. Am 2. September 2022 trat ein Gesetz in Kraft, das es ihnen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt, Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen. Dies betrifft Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und gilt sowohl am Ausgangs- als auch am Zielort der Beförderung.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Transporte, die die Beteiligung von LKW-Fahrern erfordern. Dazu gehören z.B. die Beförderung von Umzugsgut, Transporte in Tankwagen, Kippern oder Fahrzeugen, die mit einem Kran oder einer anderen Vorrichtung zum Be- und Entladen ausgestattet sind, Transporte zu Selfstorage-Lagern oder auch die Beförderung von Zuschlagstoffen und Stückgut zwischen dem Vertriebszentrum und dem Verkaufsort.

Im Gesetzestext heißt es zudem: „Ein Fahrer kann an der Entladung von Stückguttransporten zwischen dem Verteilerzentrum und der Verkaufsstelle teilnehmen, sofern diese Tätigkeit seine tägliche Ruhezeit nicht beeinträchtigt bzw. sofern sie während seines Arbeitstages durchgeführt wird und ihm die Rückkehr zu seinem Arbeitsplatz oder Wohnort ermöglicht”.

Für die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer bringt diese Regelung eine deutliche Entlastung und eine Reduzierung der Arbeitszeit, was auch dringend nötig ist.

Die spanische Generaldirektion für Straßenverkehr (DGT) kontrolliert die Einhaltung der neuen Vorschrift und belegt Verstöße, die als sehr schwere Straftat geahndet werden, mit einer Geldstrafe zwischen 4.000 und 6.000 Euro.

Das neue Gesetz stellt auch eine Herausforderung für Verlader, Empfänger und Vertriebsunternehmen dar. Diese müssen die nötigen Maßnahmen ergreifen und genügend Personal und materielle Ressourcen für die Durchführung der Be- und Entladearbeiten bereitstellen.

Neben dem Verbot des Be- und Entladens kam es in Spanien zu einer weiteren zukunftsweisenden Änderung: Die Wartezeit beim Ent- oder Beladen darf 60 Minuten nicht überschreiten. Für jede zusätzliche Stunde an der Rampe steht dem Fahrzeughalter oder Spediteur eine Entschädigung zu. Laut der spanischen Arbeitnehmerkommission (CC.OO.) beträgt der Ausgleich für eine „Überstunde” beim Be- oder Entladen 38,60 Euro.

Im November 2022 wurde ein solches Be- und Entladeverbot für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer auch auf der europäischen Ebene im Rahmen des sozialen Dialogs diskutiert. Die spanischen Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft Comisiones Obreras, COOO, stellten die Idee und ihre Erfahrungen bei der EU-Kommission vor.

Somit bleibt zu hoffen, dass das spanische Vorbild auch in Resteuropa Schule macht und so den schweren Alltag der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer etwas erleichtert.