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Die europaweite Kontrolldatenbank ERRU – eine weitere Herausforderung

Um die Vernetzung der nationalen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen zu regeln, hat die Europäische Kommission das sogenannten ERRU (European Register of Road Transport Undertakings) ins Leben gerufen – ein System, das den europaweiten Datenaustausch zu Verstößen und Strafpunkten einzelner Transportunternehmen in den Mitgliedsstaaten ermöglicht. Die Beamten haben somit europaweit Einsicht in Gemeinschaftslizenzen, Fahrzeugzulassungen und in das Risikoeinstufungssystem. Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine Schnittstelle, über die sowohl Anfragen an die Zentralstelle gesendet als auch die Antworten von dieser empfangen werden können.

Anfang Mai 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission zwei neue Durchführungsverordnungen für einige der aktualisierten EU-Transportvorschriften. Diese führen wesentliche Änderungen hinsichtlich der Risikoeinstufung von Frachtführern sowie neuer schwerwiegender Verstöße ein, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit des Kraftverkehrsunternehmers führen können. Beide Rechtsakte traten am 23. Mai 2022 in Kraft und sind ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Mobilitätspakets.

Das ERRU dient also der Überprüfung der Zuverlässigkeit, der Meldung von Verstößen an den Niederlassungsstaat und der Überprüfung der Gemeinschaftslizenz eines Verkehrsunternehmens. Alle Verstöße werden in nationalen Risikoeinstufungssystemen erfasst. Die gemeinsame Formel soll sicherstellen, dass alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Verkehrsunternehmen bei Kontrollen und Sanktionen im Rahmen der anwendbaren Unionsvorschriften gleich behandelt werden. Überdies wird sie den Vergleich von Risikobewertungen ermöglichen.

Brüssel hat mit den neuen Verordnungen u.a. die Liste der Verstöße, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit eines Kraftverkehrsunternehmers führen können, erweitert. Es werden neue Verstöße in Bezug auf die Ruhezeiten, den Fahrtenschreiber und die Kabotage sowie die Entsendung von Fahrern eingeführt.

In Bezug auf die Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer wurden die folgenden Verstöße in die Liste aufgenommen: Wenn keine Ausgleichsruhezeit für zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten eingehalten wird oder wenn die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit oder eine wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden in einem Fahrzeug verbracht wird, handelt es sich jeweils um einen sehr schwerwiegenden Verstoß.

Als schwerwiegender Verstoß gilt, wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs nicht übernimmt oder wenn die Arbeit der Fahrer vom Verkehrsunternehmen nicht so geplant wird, dass die Fahrer in der Lage sind, zur Betriebsstätte des Arbeitgebers oder zu ihrem Wohnsitz zurückzukehren.

In Bezug auf Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahrtenschreiber wurden z.B. folgende Verletzungen in die Liste aufgenommen: Als schwerwiegende Verstöße gelten Aufzeichnungen ohne die Symbole der Länder, deren Grenzen der Fahrer während der täglichen Arbeitszeit überquert hat oder Aufzeichnungen ohne die Symbole der Länder, in denen die tägliche Arbeitszeit des Fahrers begann und endete.

Um diese strengen Rechtsvorschriften einhalten zu können, heißt es, auf der Hut zu sein und sehr genau zu disponieren. Falls Sie bei der Umsetzung Schwierigkeiten haben sollten, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unser Know-how sowie die Auswertungen und die Begleitung durch unser Team leisten einen wesentlichen Beitrag zu Ihrem Erfolg. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!