Kolumne 08/2017 – Tücke Spesenabrechnung
20.06.2018
Kolumne 01-02/2018 – Aktuelle Gesetzesänderungen für die Transporteure
20.06.2018

Besondere Fälle der Verantwortlichkeit

Wenn Berufskraftfahrer straßenpolizeilich kontrolliert werden und aufgrund von festgestellten Verstößen – insbesondere nach den Sozialvorschriften gemäß der Verordnung (EG) 561/2006 – eine Strafanzeige gegen sie erstattet wird, so denken sie oft, dass die Sache mit der Bezahlung des festgelegten Strafbetrages erledigt sei. Dem ist leider nicht so. Immer öfter wird für den Verstoß des Fahrers auch der Unternehmer/Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen, was auf die Bestimmung des § 9 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) zurückzuführen ist. Diese besagt unter anderem, dass für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften derjenige verantwortlich ist, der zur Vertretung nach außen berufen ist. Fazit: Auch wenn es der Fahrer war, der die Übertretung begangen hat, muss dennoch der Unternehmer zusätzlich mit einer Anzeige rechnen, die auf „Unterlassung“ basiert.

Im Falle einer rechtskräftigen Bestrafung kommt es zudem zu einem Eintrag im Risikoeinstufungssystem (§ 103c Kraftfahrgesetz). Für die Risikoeinstufung sind folgende Kriterien relevant: die Anzahl der Verstöße, die Schwere der Verstöße, die Anzahl der Kontrollen und der Zeitfaktor, wobei sich hier die Betrachtung auf die vorangegangenen drei Jahre bezieht. Der Verstoß wird dazu im Verkehrsunternehmensregister (VUR) bei den Daten des betreffenden Unternehmens vermerkt.

Ein Unternehmen, das zukunftsorientiert arbeitet, sollte daher bestrebt sein, jede Anzeige seiner Fahrer zu prüfen und seine Lektion daraus zu lernen. Idealerweise wird bereits neues Fahrpersonal im Vorfeld entsprechend geschult und unterwiesen. Der Unternehmer sollte an einer klaren Struktur arbeiten, um den Vorwurf der „Unterlassung“ entkräften zu können. Einen wichtigen Punkt stellt auch die Auswertung der analogen und digitalen Daten dar (Schaublätter, Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten).

Wir unterstützen hier den Unternehmer mit unserem Fachwissen bei der Erarbeitung eines funktionierenden betrieblichen Kontrollsystems. Wenden Sie sich an uns, wir erleichtern Ihnen die Einhaltung der Rechtsvorschriften erheblich. Unser Ziel ist es, Ihnen Arbeit, Zeit und Geld zu ersparen sowie größere Sicherheit zu ermöglichen.