Kolumne 08/2018 – EU-Leitlinien zur Auslegung der Sozialvorschriften – Teil 2
13.12.2018
Kolumne 10/2018 – EU-Leitlinien zur Auslegung der Sozialvorschriften – Teil 4
14.06.2019

EU-Leitlinien zur Auslegung der Sozialvorschriften – Teil 3

Bei der Vorstellung der Leitlinien der EU-Kommission zur einheitlichen Umsetzung der Sozialvorschriften befasse ich mich heute mit der Leitlinie Nr. 3. Diese besagt, dass eine Unterbrechung einer Ruhepause oder einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit angeordnet werden kann, um ein Fahrzeug an einem Terminal, einem Parkplatz oder einer Grenze zu bewegen. Die Leitlinie basiert auf Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.

Generell sollte ein Fahrer über seine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit frei verfügen können und sich dabei nicht unbedingt in der Nähe seines Fahrzeugs aufhalten müssen. Eine Unterbrechung einer Ruhepause oder einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit stellt in der Regel einen Verstoß dar. Es kann jedoch an einem Terminal oder Parkplatz zu unerwarteten Situationen oder Notfällen kommen, in denen ein Fahrzeug bewegt werden muss.

Meist gibt es an Terminals Angestellte, die die Fahrzeuge bei Bedarf bewegen. Ist dies nicht der Fall und ein Fahrzeug muss aufgrund außergewöhnlicher Umstände bewegt werden, so darf der Fahrer des betreffenden Fahrzeugs seine Ruhepause zu diesem Zweck unterbrechen, allerdings nur, wenn dies von einer zuständigen Behörde oder einem Bediensteten des Terminals angeordnet wurde.

An anderen Orten wie etwa Parkplätzen oder Grenzübergängen sowie in Notfällen hat der Fahrer bei Vorliegen objektiver Gründe oder auf entsprechende polizeiliche oder sonstige behördliche Anordnung (z. B. durch Feuerwehr, Straßenverwaltungsbehörden, Zollbeamte) zum Bewegen des Fahrzeugs seine Pause oder Ruhezeit für einige Minuten zu unterbrechen. In diesem Fall sollte diese Unterbrechung der Ruhezeit nicht geahndet werden.

Wenn ein solcher Fall eintritt, müssen die für die Durchsetzung zuständigen nationalen Stellen nach Würdigung der individuellen Umstände eine gewisse Toleranz walten lassen. Sehr wichtig ist dabei natürlich, dass der Fahrer eine derartige Unterbrechung der Ruhepause oder Ruhezeit entsprechend festhält und dokumentiert. Er sollte, soweit dies möglich ist, auch von der zuständigen Behörde, die ihm die Anweisung zum Bewegen des Fahrzeugs erteilt hat, eine Bestätigung darüber erhalten.

In vielen Fällen wird diese Bestimmung allerdings von der Polizei ignoriert – nicht zuletzt oft auch aus Unkenntnis. Eine Beschreitung des Rechtsweges ist in diesem Fall leider unumgänglich, um negative Auswirkungen auf die Risikoeinstufung zu verhindern. Eine wahrheitsgetreue und korrekte Dokumentation, das Wissen über die Rechtsgrundlagen sowie die richtige Handhabung des Kontrollgerätes sind von großer Bedeutung.

Bei den monatlichen Auswertungen sollten derartige Fälle geprüft und gesondert dokumentiert werden. Idealerweise führt der Fahrer auch entsprechendes Equipment mit sich wie etwa Fahrermappen, Dokumentationsunterlagen etc.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, der Sie mit gezielten Auswertungen bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften unterstützt. Kontaktieren Sie uns! Bei einem unverbindlichen Gespräch verdeutlichen wir Ihnen die Vorteile einer Zusammenarbeit.