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Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes

Die nur in Deutschland gültige Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. August 2017, regelt den Bereich der Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschl. Anhänger oder Sattelanhänger) zwischen 2.800 und 3.500 kg sowie den Bereich der Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für mehr als neun Personen (inkl. Fahrer) geeignet sind und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 km zum Einsatz kommen. Die Verordnung besagt, dass Fahrer o.g. Fahrzeuge die Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten müssen.

Ein Fahrer, der ein solches Fahrzeug lenkt und einen digitalen Fahrtenschreiber betreibt, muss diesen entsprechend bedienen und die Benutzerführung beachten. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden.

Unternehmen, die Fahrzeuge vermieten, haben dem Mieter des Fahrzeugs diejenigen Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers, die sich auf die vom Mieter durchgeführten Beförderungen beziehen und auf die dieser nicht unmittelbar zugreifen kann, auf dessen Verlangen spätestens 90 Tage nach Beginn des Mietverhältnisses oder der letzten Datenübermittlung und nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Verfügung zu stellen.

Die Problematik liegt in der Regel darin, dass viele Unternehmer immer noch der Meinung sind, dass die „Lenk-Ruhezeiten-Regelung“ (Verordnung (EG) 561/2006 und Verordnung (EU) 165/2014) bei gewerbsmäßigen Transportfahrten in Deutschland erst ab einem Gesamtgewicht von 3.500 kg anzuwenden ist, ableitend davon auch der geforderte Kontrollzeitraum von 28 vorangegangenen Kalendertagen (Nachweis). Das ist ein Irrglaube, da die Fahrpersonalverordnung, mit Ausnahme von taxativ aufgezählten Fahrzeugen und damit verbundenen Tätigkeiten, ab 2.800 kg Gesamtgewicht greift.

Hier gilt wiederum: Mit der richtigen Planung ersparen Sie sich viel Ärger. Um erfolgreich die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, ist Hilfe von außen nötig: Wir sind hier der richtige Ansprechpartner für Sie. Unser Fachwissen und unsere Erfahrungen sowie die Auswertungen und die Begleitung leisten einen wesentlichen Beitrag zu Ihrem Erfolg und wirken Übertretungen präventiv entgegen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir verdeutlichen Ihnen, welche Vorteile eine Zusammenarbeit Ihrem Unternehmen bringen wird.