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Die tägliche Rundumkontrolle – eine wichtige Routine

Mit dem Begriff der „täglichen Rundumkontrolle“ meint der Gesetzgeber, dass durch den Fahrer zu überprüfen ist, ob das Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften des KFG 1967 entsprechen. Laut § 103 dieses Bundesgesetzes darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs dieses erst in Betrieb nehmen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass es den dafür geltenden Vorschriften entspricht. Auch der Zulassungsbesitzer trägt die Verantwortung dafür, dass der Zustand des Fahrzeuges gesetzeskonform ist. Berufskraftfahrer haben bei Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeugen, Omnibussen oder Anhängern unverzüglich den Zulassungsbesitzer nachweisbar zu verständigen, wenn das Fahrzeug diese Vorschriften nicht erfüllt. Dokumentation ist hier oberstes Gebot!

Eine Unterlassung der täglichen Rundumkontrolle könnte bei einem Unfall unter Umständen als grob fahrlässiges Verhalten angesehen werden und zu einer Regressforderung der Versicherung bzw. zu einer verminderten Versicherungsleistung führen. Außerdem kommt es bei Zuwiderhandeln und bei rechtskräftiger Bestrafung, d.h. bei Unterlassung dieser notwendigen täglichen Überprüfung, zu einer Vormerkung im Örtlichen Führerscheinregister gemäß § 30a FSG. Dort ist angeführt, dass u.a. vorzumerken ist, wenn „ein Fahrzeug gelenkt oder ein Anhänger gezogen wird, dessen technischer Zustand oder dessen nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, sofern die technischen Mängel oder die nicht entsprechend gesicherte Beladung dem Lenker vor Fahrtantritt auffallen hätten müssen“.

Besonders wichtig ist hier auch, dass der Fahrer zum „Nachweis“ der durchgeführten Kontrolle vor Fahrtantritt am digitalen Kontrollgerät die Zeitgruppe „Arbeitszeit“ (Symbol „zwei überkreuzte Hämmer“) für die Dauer der täglichen Rundumkontrolle anwählt. Dafür sollte in der Regel eine Zeitspanne von 5 bis 10 Minuten Arbeitszeit aufgewendet werden. In Deutschland werden sogar ca. 15 Minuten empfohlen.

Die Rundumkontrolle umfasst grundsätzlich neben der Kontrolle der Flüssigkeiten, Scheiben und Leuchten auch einen Blick unter und auf das Fahrzeug. Bei Baustellentätigkeiten (unbefestigten Straßen, Baugruben) ist es wichtig, mehrmals die Laufflächen der Reifen zu kontrollieren. Im Fernverkehr ist zudem die Kontrolle der geschlossenen Sattelkupplung dringend empfohlen.

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