Kolumne 09/2020 – „Mobilitätspaket“ – weitere Auslegungen
21.05.2021
Kolumne 04-05/2021 – Freie Sicht vom Lenkerplatz
23.11.2021

Arbeiten hart an der Grenze

Es ist nichts Neues, dass es mit den Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer nicht zum Besten steht. Über Veränderungen an diesem Zustand, zum Besseren wie auch zum Schlechteren, wollen wir berichten.

Positiv zu vermerken ist, dass für österreichische LKW-Fahrer ab 01.01.2021 eine gesetzliche Lohnerhöhung von 1,5 % in Kraft tritt. Zudem einigten sich die Sozialpartner, wie es heißt, auf eine gemeinsame Vorgangsweise für die Errichtung einer Sozialinfrastruktur entlang der Hauptverkehrsrouten. Angesichts der Corona-Lockdowns sollen für Berufskraftfahrer rasch kostenlose Toiletten und Duschen, günstige Essensangebote und Schlafmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Weniger Erfreuliches von den Zuständen auf den Straßen berichten uns manche Fahrer unserer Kunden: Auf den Autobahnen fällt ihnen ein deutlicher Anstieg von Sattelkraftfahrzeugen mit litauischen Kennzeichen auf. Deren Fahrer, die nicht nur aus Litauen, sondern oft auch aus anderen osteuropäischen Ländern kommen, sehen ihre Heimat und damit ihre Familien oft wochen- oder gar monatelang nicht. Die logische Folge sind oft übermäßiger Alkoholgenuss und daraus resultierend das Fahren unter Alkoholeinfluss, an Rastplätzen kommt es gar zu Schlägereien oder noch schlimmeren Gewaltexzessen.

Ein aktuelles Beispiel, das diese Situation nicht verbessert, ist eine neue Regelung in Weißrussland. Dort ist es seit dem 21.12.2020 verboten, den Staat auf dem Landweg zu verlassen! Offiziell wird das als Maßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus bezeichnet. Durch diese nationale Verordnung ist eine Reise in ein anderes Land nicht öfter als einmal in sechs Monaten erlaubt.

Theoretisch sind LKW-Fahrer von den Beschränkungen ausgenommen, aber in der Praxis wird diese neue Vorschrift sehr wohl für diejenigen Fahrer angewandt, die bei ausländischen Unternehmen beschäftigt sind. In diesem Fall dürfen LKW-Fahrer die Grenze nur einmal alle sechs Monate überqueren, was ihnen das Leben natürlich enorm erschwert.

Von diesen Beschränkungen sind auch Transportunternehmen aus den EU-Staaten betroffen, die weißrussische Fahrer beschäftigen. Diese müssen ihnen entweder einen längeren Aufenthalt außerhalb von Weißrussland gewährleisten oder den Transport zu ihrem Arbeitsplatz auf einem anderen als dem Landweg arrangieren. Europäische Arbeitgeber suchen jetzt nach Möglichkeiten, dieses Verbot zu umgehen. Ihre diesbezüglichen Handlungen stehen nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen des Mobilitätspakets im Einklang, insbesondere mit der „neuen Gestaltung der Wochenruhe“.

Fazit: Um Kosten zu minimieren und höhere Gewinne zu erzielen, kennt der Einfallsreichtum keine Grenzen! Die diesbezüglichen Kontrollmöglichkeiten sind mit Sicherheit beschränkt und inwieweit demnach diese neuen Umstände kontrolliert werden, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben und Unterstützung suchen, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Unsere Kunden schätzen die Zuverlässigkeit, Konsequenz, Effizienz und vor allem die Kompetenz unseres Teams. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!