Jährliche Zunahme von Kontrollen in der EU

Die Mitgliedstaaten müssen die „einheitliche und wirksame Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen“ sicherstellen und ein System einführen, „wonach Unternehmen mit hoher Risikoeinstufung strenger und häufiger kontrolliert werden“. Zum dazugehörigen Risikoeinstufungssystem haben wir bereits in der letzten Ausgabe ausführlich berichtet.

Wenn man diese Thematik ein wenig verfolgt, ist zu beobachten, dass die Vorgaben generell eine Zunahme der Kontrollen vorsehen. So soll beispielsweise „der Anteil der kontrollierten Arbeitstage von Fahrern in Fahrzeugen, die unter die Sozialvorschriften fallen, stufenweise auf 4 % erhöht werden“. Technisch ermöglicht wird dies durch den immer häufigeren Ersatz der analogen Fahrtenschreiber durch digitale Geräte, wodurch „größere Datenmengen rascher und genauer geprüft werden“ können. Der „intelligente“ Tachograph wird die Kontrollorgane auch noch unterstützen.

Straßenkontrollen werden dabei „an verschiedenen Orten zu beliebigen Zeiten in einem Teil des Straßennetzes durchgeführt, der so groß ist, dass eine Umgehung der Kontrollposten schwierig ist“. Ebenso sollen Straßenkontrollen laut Verordnung so durchgeführt werden, dass der Zeitverlust für den Fahrer so gering wie möglich ist.

Eine weitere Steigerung betrifft die Mindestprozentsätze der Arbeitstage, die bei Straßenkontrollen zu überprüfen sind. Diese wurden von zuvor 15 % auf nunmehr mindestens 30 % erhöht. Der Anteil der auf dem Betriebsgelände von Unternehmen geprüften Arbeitstage wurde von zuvor 30 % auf mindestens 50 % angehoben.

Aus diesen Vorgaben wird ersichtlich, dass es zukünftig immer schwieriger wird, den diversen Kontrollen zu entkommen. Es empfiehlt sich folglich für die betroffenen Unternehmen, auf diese Situationen bestmöglich vorbereitet zu sein.

Die ideale Unterstützung erhalten Sie dabei von uns, den Spezialisten für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Transportgewerbe. Unser Ziel ist es, Ihnen als Transportunternehmer maximale Sicherheit zu ermöglichen. Mein Know-how sowie die Auswertungen und die Begleitung durch mein Team leisten einen wesentlichen Beitrag zu Ihrem Erfolg und wirken Übertretungen präventiv entgegen.

15.04.2017

Kolumne 04/2017 – Jährliche Zunahme von Kontrollen in der EU

Die Mitgliedstaaten müssen die „einheitliche und wirksame Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen“ sicherstellen und ein System einführen, „wonach Unternehmen mit hoher Risikoeinstufung strenger und häufiger kontrolliert werden“. Zum dazugehörigen Risikoeinstufungssystem haben wir bereits in der letzten Ausgabe ausführlich berichtet.
15.03.2017

Kolumne 03/2017 – Das Risikoeinstufungssystem – eine schleichende Gefahr

Alle Unternehmen mit Fahrzeugen, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, unterliegen einem Risikoeinstufungssystem im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie 2006/22/EG. Die zugehörige Bestimmung ist am 14. Februar 2013 in Kraft getreten...