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Das Risikoeinstufungssystem – eine schleichende Gefahr

Alle Unternehmen mit Fahrzeugen, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, unterliegen einem Risikoeinstufungssystem im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie 2006/22/EG. Die zugehörige Bestimmung ist am 14. Februar 2013 in Kraft getreten.

Dieses Risikoeinstufungssystem ist im Verkehrsunternehmensregister (VUR) angesiedelt und läuft weitgehend automatisch ab, um den Aufwand der Behörden zu minimieren. Sind Unternehmen betroffen, die nicht im VUR enthalten sind, da sie nicht über eine Konzession verfügen, so werden diese Unternehmen von der Behörde neu angelegt.

Die Risikoeinstufung eines Unternehmens wird laufend und tagesaktuell elektronisch ermittelt und kann von den Behörden und der Arbeitsinspektion anhand von Namen und Anschrift des Unternehmens abgefragt werden. Auch Unternehmen erhalten auf Anfrage Auskunft über ihre jeweilige Risikoeinstufung.

Dabei gilt: Unternehmen mit einer hohen Risikoeinstufung werden strenger und häufiger geprüft!

Für die Einstufung kommt eine festgelegte Berechnungsformel zum Einsatz, die die Anzahl und Schwere der eingetragenen rechtskräftigen Verstöße, die Anzahl der Kontrollen und den Zeitfaktor berücksichtigt. Es wird dabei ein dreijähriger Betrachtungszeitraum herangezogen und es gelten folgende Berechnungsfaktoren: Sehr schwere Verstöße werden mit dem Faktor 40, schwere Verstöße mit dem Faktor 10 und leichte Verstöße mit dem Faktor 1 multipliziert. Zusätzlich werden die Verstöße im Jahr vor der Ermittlung (Jahr 1) mit Faktor 3, im vorletzten Jahr (Jahr 2) mit Faktor 2 und im vorvorletzten Jahr (Jahr 3) mit Faktor 1 multipliziert. Die sich daraus ergebende Summe wird durch die Anzahl der Kontrollen - inkl. der sogenannten „Positivkontrollen“, d.h. Kontrollen, bei denen kein Verstoß festgestellt wurde - in den einzelnen Jahren dividiert. Daraus ergibt sich dann der rechnerische Wert für die Risikoeinstufung.

Wie aus den o.g. Berechnungsfaktoren ersichtlich ist, wird der Wert der Risikoeinstufung durch Positivkontrollen in jedem Fall verkleinert und somit verbessert. Schwere und sehr schwere Verstöße im Jahr 1 hingegen schlagen kräftig zu Buche und treiben die Einstufung in die Höhe.

Sollte Ihr Unternehmen von einer hohen und somit schlechten Risikoeinstufung betroffen oder bedroht sein, besteht dringender Handlungsbedarf und Hilfe von außen ist nötig: Ich bin hier der richtige Ansprechpartner für Sie. Mein Know-how sowie die Auswertungen und die Begleitung durch mein Team leisten einen wesentlichen Beitrag zu Ihrem Erfolg und wirken Übertretungen präventiv entgegen. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch.