20.06.2018

Kolumne 08/2017 – Tücke Spesenabrechnung

In Zeiten steigenden Konkurrenz- und Preisdrucks im Transportgewerbe kommt es immer öfter vor, dass Berufskraftfahrer während ihrer Be- und Entladetätigkeiten am digitalen Kontrollgerät „Ruhezeit“ anwählen (müssen), um gesetzliche Fahrtunterbrechungen „vorzutäuschen“. Die Bezahlung von Tages- und/oder Nächtigungsgeldern (Spesen) ist in § 26 Z 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt und hat für Unternehmer durchaus ihre Tücken: Die Materie ist besonders komplex und wird gerade deshalb bei GPLA-Prüfungen meist genau kontrolliert! Im Falle von aufgedeckten Fehlern führt dies zu schmerzlichen Nachversteuerungen. Es ist für den Arbeitgeber daher empfehlenswert, insbesondere bei Spesenabrechnungen auf die genaue Einhaltung der jeweiligen arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu achten.
10.11.2017

Kolumne 06_07/2017 – Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts

In Zeiten steigenden Konkurrenz- und Preisdrucks im Transportgewerbe kommt es immer öfter vor, dass Berufskraftfahrer während ihrer Be- und Entladetätigkeiten am digitalen Kontrollgerät „Ruhezeit“ anwählen (müssen), um gesetzliche Fahrtunterbrechungen „vorzutäuschen“. Derartige Täuschungsmanöver werden jedoch durch die neuen Kontrollgeräte erschwert. Der intelligente Fahrtenschreiber zeichnet den Fahrzeugstandort an bestimmten Punkten bzw. Zeitpunkten während der täglichen Arbeitszeit automatisch auf, nämlich zu Beginn der täglichen Arbeitszeit, nach jeweils drei Stunden kumulierter Lenkzeit sowie am Ende der täglichen Arbeitszeit.