23.09.2019

Kolumne 06-07/2019 – Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes

Die nur in Deutschland gültige Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. August 2017, regelt den Bereich der Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschl. Anhänger oder Sattelanhänger) zwischen 2.800 und 3.500 kg sowie den Bereich der Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für mehr als neun Personen (inkl. Fahrer) geeignet sind und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 km zum Einsatz kommen. Die Verordnung besagt, dass Fahrer o.g. Fahrzeuge die Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten müssen.
23.09.2019

Kolumne 05/2019 – EU-Leitlinien zur Auslegung der Sozialvorschriften – Teil 8

In dieser Ausgabe komme ich zur Erläuterung der 8. und somit letzten der EU-Leitlinien zur Auslegung der Sozialvorschriften. Thema dieser Leitlinie sind Ausnahmesituationen, in denen das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig ist. Die Grundlage hierfür bilden Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 und Artikel 13 Absatz 3 des Anhangs zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR).