Neues Seminarangebot: Der richtige Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät Siemens VDO 1381
28.04.2017
Kolumne 06_07/2017 – Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts
10.11.2017

Die neue EU-Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen Unionsvorschriften

Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die neue EU-Verordnung (VO EU 2016/403) in Kraft getreten. Diese bringt massive Verschärfungen mit sich und ergänzt die ursprüngliche Verordnung zur Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die schlimmstenfalls zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können.

Insbesondere wird im Anhang I der neuen Verordnung der ursprüngliche Katalog von besonders schweren Verstößen (die sogenannte „Todsündenliste“) drastisch erweitert: Aus ursprünglich 7 gelisteten Verstößen werden nun 130 (!). Weiters beinhaltet die neue Verordnung ein Bewertungssystem für alle schwerwiegenden Verstöße gegen Unionsvorschriften im gewerblichen Straßenverkehr. Es ergibt sich daraus eine Unterteilung der häufigsten Verstöße in drei Kategorien: SI = schwerwiegender Verstoß, VSI = sehr schwerwiegender Verstoß, MSI = schwerster Verstoß.

Verstöße, die in die schwerste Kategorie fallen, können bereits beim ersten Mal zum Verlust der Gewerbeberechtigung führen! In diese Kategorie gehören beispielsweise die Überschreitung der Höchstlenkzeiten in der Woche oder Doppelwoche um 25 %, die Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit um mindestens 50 % oder etwa der Einsatz einer gefälschten oder erschlichenen Fahrerkarte.

Wiederholte Verstöße desselben Schweregrades sind dabei in einen Verstoß der nächsthöheren Stufe umzurechnen: So ergeben etwa drei Verstöße der 1. Stufe (SI) pro Fahrer und Jahr einen Verstoß der nächsthöheren Stufe (VSI). Nach dem gleichen Schema erfolgt die Umrechnung von wiederholten Verstößen der 2. Stufe (VSI) in die 3. Stufe (MSI).

Die Transportunternehmen werden daher zukünftig mehr denn je dazu angehalten sein, an der Optimierung der Betriebsabläufe und einem geeigneten Kontrollmechanismus zu arbeiten bzw. einen solchen einzurichten. Wir sind hierfür die richtigen Ansprechpartner, denn es empfiehlt sich, diese wichtige Angelegenheit in kompetente und verlässliche Hände zu geben und sich damit Aufwand, Zeit, Nerven und nicht zuletzt auch Strafzahlungen zu sparen. Wenden Sie sich an uns, wir nehmen Ihnen diese Aufgabe ab und erleichtern Ihnen die Einhaltung der Rechtsvorschriften dadurch erheblich.