Vom intelligenten Tachografen zum „gläsernen Fahrersitz“

Die am 1.3.2014 in Kraft getretene Tachografen-Verordnung EU 165/2014 umfasst u.a. die Anbindung des Tachografen an ein globales Satellitensystem (GNSS) zur Übertragung von Daten aus dem fahrenden (!) Fahrzeug an die Kontrollbehörden sowie die Möglichkeit der Fernkommunikation und damit der Verfolgung von Transporten und deren Überwachung. Zudem können Standortdaten des Fahrzeuges aufgezeichnet werden, und zwar automatisch bei Arbeitsbeginn, bei Arbeitsende und nach jeweils 3 Stunden Lenkzeit. All das sind Schritte in Richtung des „gläsernen Fahrersitzes“.

Ein weiterer Punkt der genannten Verordnung betrifft die Schulungs- und Unterweisungspflicht der Unternehmen gegenüber ihrem Fahrpersonal. Sollte der Unternehmer dieser Pflicht nicht nachkommen, könnte das für ihn sehr teuer werden. Also werden die Fahrer in die vielerorts angebotenen C95-Schulungen geschickt, in der Annahme, die Schuldigkeit sei somit getan. Allerdings ist das meist ein Trugschluss, da diese inhaltlich allgemein gehaltenen Weiterbildungsmaßnahmen die oft tiefer sitzenden Schwierigkeiten der Fahrer und Unternehmer nicht lösen können. Zielführend sind nur maßgeschneiderte Schulungen, die auf die zuvor analysierten Probleme eingehen und diese längerfristig bereinigen.

Im Falle eines Verwaltungsstrafverfahrens muss der Beschuldigte glaubhaft machen, dass ihn kein Verschulden trifft. Dazu ist die Behörde davon zu überzeugen, dass im Unternehmen ein wirksames Kontrollsystem eingerichtet ist. Wenn diverse einschlägige Verstöße verzeichnet werden besteht für den Gesetzgeber allerdings KEIN effizientes Kontrollsystem. Kann der Nachweis der Zuverlässigkeit nicht erbracht werden, zieht dies im schlimmsten Fall sogar den Verlust der Konzession nach sich.

Fazit: Der Aufgabenbereich und die Verantwortung der Transportunternehmen wird durch die neue EU-Verordnung zusätzlich erweitert und aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich mehr denn je, diese wichtige Aufgabe in kompetente und verlässliche Hände zu geben und sich damit Aufwand, Zeit, Nerven und nicht zuletzt auch Strafzahlungen zu sparen. Wenden Sie sich an uns, wir nehmen Ihnen diese Sorge ab und erleichtern Ihnen die Einhaltung der Rechtsvorschriften dadurch erheblich.

15.10.2016

Kolumne 10/2016 – Vom intelligenten Tachografen zum gläsernen Fahrersitz

Die am 1.3.2014 in Kraft getretene Tachografen-Verordnung EU 165/2014 umfasst u.a. die Anbindung des Tachografen an ein globales Satellitensystem (GNSS) zur Übertragung von Daten aus dem fahrenden (!) Fahrzeug an die Kontrollbehörden sowie die Möglichkeit der Fernkommunikation und damit der Verfolgung von Transporten und deren Überwachung. Zudem können Standortdaten des Fahrzeuges aufgezeichnet werden, und zwar automatisch bei Arbeitsbeginn, bei Arbeitsende und nach jeweils 3 Stunden Lenkzeit. All das sind Schritte in Richtung des „gläsernen Fahrersitzes“.
15.08.2016

Kolumne 08/2016 – Fahrten im Binnenverkehr am Beispiel Winterdienst

Die Aufgabengebiete von Transportunternehmen sind vielschichtig: Ihre Tätigkeiten beschränken sich nicht nur auf den Fernverkehr, sie fahren auch im Binnenverkehr. Unsere Erfahrung zeigt immer wieder, dass Unternehmer und Fahrpersonal dabei gesetzlich unter nationale Ausnahmebestimmungen fallen, die im Kraftfahrgesetz, Arbeitszeitgesetz und Kraftfahrliniengesetz beinhaltet sind.