10.11.2017

Kolumne 06_07/2017 – Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts

In Zeiten steigenden Konkurrenz- und Preisdrucks im Transportgewerbe kommt es immer öfter vor, dass Berufskraftfahrer während ihrer Be- und Entladetätigkeiten am digitalen Kontrollgerät „Ruhezeit“ anwählen (müssen), um gesetzliche Fahrtunterbrechungen „vorzutäuschen“. Derartige Täuschungsmanöver werden jedoch durch die neuen Kontrollgeräte erschwert. Der intelligente Fahrtenschreiber zeichnet den Fahrzeugstandort an bestimmten Punkten bzw. Zeitpunkten während der täglichen Arbeitszeit automatisch auf, nämlich zu Beginn der täglichen Arbeitszeit, nach jeweils drei Stunden kumulierter Lenkzeit sowie am Ende der täglichen Arbeitszeit.
12.10.2017

Kolumne 05/2017 – Die neue EU-Einstufung schwerwiegender Verstöße

Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die neue EU-Verordnung (VO EU 2016/403) in Kraft getreten. Diese bringt massive Verschärfungen mit sich und ergänzt die ursprüngliche Verordnung zur Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die schlimmstenfalls zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können.