Neue rechtliche Bestimmungen
Ich möchte Ihnen in dieser Ausgabe wieder einige rechtliche Änderungen für das Transportgewerbe vorstellen. Wir starten mit einem kurzen Rückblick auf das zu Ende gehende Jahr 2024 und werfen dann einen Blick auf zukünftige Neuerungen bis hin zum Jahr 2029.
2024 traten am 7. Juli einige Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern in Kraft. Ziel dieser neuen Bestimmungen ist eine Verbesserung der Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bis die sogenannte „Vision Zero“ (Null Verkehrstote und Schwerverletzte) erreicht ist. Die genannte Verordnung aktualisiert die Rechtsgrundlage der „General Safety Regulations” (kurz GSR). Die GSR-Vorschriften schreiben immer neuere Sicherheitssysteme vor und gelten seit Juli 2024 in den EU-Ländern für neu zugelassene LKW und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen.
Ausblick 2025
Im Rahmen des sogenannten europäischen Mobilitätspakets werden im kommenden Jahr etwa folgende Änderungen wirksam:
Unternehmer müssen bis 31. Dezember 2024 bei Fahrzeugen, die grenzüberschreitend zum Einsatz kommen, alle analogen und digitalen Fahrtenschreiber der Generation 1 durch die neueste Generation 2 ersetzen.
Wir empfehlen hier, sich „frühzeitig“ mit der Thematik zu befassen. Mit dem „Kontrollgerätewechsel“ ist es nämlich oft nicht getan. Auch die Hard- und Software der Datendownloadprogramme sollten geprüft werden, damit bei Bedarf rechtzeitig Updates vorgenommen oder neue Hardware gekauft werden können, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
Eine weitere Neuerung, die ab 1. Januar 2025 gilt, betrifft die Nachweispflicht. Ab diesem Zeitpunkt muss das Fahrpersonal bei Kontrollen neben den Tätigkeiten des laufenden Tages auch jene der 56(!) vorausgehenden Kalendertage nachweisen – bisher waren es 28 Kalendertage.
Das betrifft Schaublätter, Fahrerkarten, Ausdrucke, sonstige Aufzeichnungen und Bescheinigungen wie auch Lenkerprotokolle und wird mit Sicherheit die größte Herausforderung für Fahrer und Unternehmen darstellen. „Offene Zeiträume“ ohne entsprechenden schriftlichen Nachweis werden nämlich als „sehr schwerwiegender Mangel“ eingestuft und bringen nach Rechtskräftigkeit des Verfahrens eine Vormerkung im „Unternehmensregister“ mit sich. Vermehrte Prüfungen durch das örtlich zuständige Arbeitsinspektorat sind zudem die Folge.
Wir stehen hier gerne unterstützend zur Seite, wenn es zu diesem Thema Fragen und Unklarheiten gibt. Die „neuen Daten“ bieten nämlich auch neue Prüfungsmöglichkeiten – insbesondere für das Finanzamt.
Ausblicke für 2026 und 2029
Das Streben nach mehr Sicherheit im Straßenverkehr bringt in Zukunft weitere Entwicklungen mit sich. So sind etwa ab 2026 LKW mit einem modernen System auszustatten, das in der Lage ist, zu erkennen, wenn die Aufmerksamkeit des Fahrers nachlässt. Es soll den Fahrer dabei unterstützen, sich auf die Fahrsituation zu konzentrieren und ihn warnen, wenn er langsam unaufmerksam wird.
Noch weiter in der Zukunft, im Jahr 2029, soll ein “Black Box“-Unfalldatenschreiber zur Pflicht werden. Dieses System kann erfasste Daten nach einem Unfall wiederherstellen und so die detaillierte Untersuchung der Unfallursachen ermöglichen.
Die Zeit steht nicht still und es erfordert einigen Aufwand, mit den laufenden Änderungen mitzuhalten und immer „up to date“ zu sein. Im Zeitalter der Digitalisierung gewinnen „gesetzeskonforme“ Daten immer mehr an Bedeutung und sind unerlässlich! Gerne unterstützen wir bei der Umsetzung, wenn Sie Hilfe benötigen. Rufen Sie uns unverbindlich an.