Massenspeicher-Downloads

GRUNDLEGENDES ZUM MASSENSPEICHER
Pflichten des Unternehmers

Der Unternehmer muss spätestens alle 90 Tage die Daten aus dem Massenspeicher des digitalen Kontrollgerätes kopieren (beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnungen). Zusätzlich,

  • im Falle eines Wechsels des Zulassungsbesitzers unmittelbar vor der Abmeldung des Fahrzeuges gemäß 43 KFG,
  • im Falle einer Aufhebung der Zulassung des Fahrzeuges gemäß § 44 KFG unmittelbar nachdem davon Kenntnis erlangt wird,
  • unmittelbar vor einer Überlassung des Fahrzeuges,
  • unmittelbar vor einem Austausch des Kontrollgerätes,
  • im Falle eines Defektes einer Fahrerkarte, sobald davon Kenntnis erlangt wird.

Während der Aufbewahrungszeit muss der Unternehmer die Daten gegen Verlust und Beschädigung absichern (d.h. von den digitalen Daten müssen Sicherungskopien erstellt werden).

Sie haben noch Fragen zum Thema Massenspeicher-Downloads und weiteren Vorteilen bei Arno Pirchner?