Sind Ihre Mitarbeiter als Ersthelfer gut ausgebildet und können jederzeit in einer Notsituation richtig reagieren? Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und lassen Ihre Mitarbeiter regelmäßig Ersthelfer-Auffrischungskurse absolvieren? Wenn Sie diese Fragen nicht mit einem klaren JA beantworten können, wird es höchste Zeit zu reagieren. Buchen Sie sofort bei uns einen Auffrischungskurs für Ersthelfer – wir führen diesen direkt bei Ihnen im Unternehmen durch.

Geleitet werden die Kurse von Marcus-Dirk Walenzki, einem Mann aus der Praxis, nicht nur aus der Theorie. Er kann nicht nur mit vielen Jahren Erfahrung als Rettungssanitäter aufwarten, sondern auch mit seiner Ausbildung und Tätigkeit als Berufskraftfahrer und bietet somit die ideale Ausbildungskombination für nachhaltige und praxisbezogene Erste-Hilfe-Auffrischungskurse für den Bereich des Transportwesens. Marcus-Dirk Walenzki ist diplomierter Rettungssanitäter HF (Höhere Fachschule), Sicherheitsbeauftragter für Arbeits- & Gesundheitsschutz und Sicherheitsbeauftragter für Brandschutz (beide Abschlüsse in der Schweiz).

Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns am besten gleich!

Detailliertere Informationen finden Sie im Infoflyer, den Sie hier unten mit einem Klick auf den Button downloaden können.

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21.09.2019

Erweitertes Kursangebot: Auffrischungskurse für Ersthelfer (4 Stunden)

Sind Ihre Mitarbeiter als Ersthelfer gut ausgebildet und können jederzeit in einer Notsituation richtig reagieren? Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und lassen Ihre Mitarbeiter regelmäßig Ersthelfer-Auffrischungskurse absolvieren? Wenn Sie diese Fragen nicht mit einem klaren JA beantworten können, wird es höchste Zeit zu reagieren. Buchen Sie sofort bei uns einen Auffrischungskurs für Ersthelfer – wir führen diesen direkt bei Ihnen im Unternehmen durch.
07.08.2023

Kolumne 06/2023 – Spanien als Vorreiter bei der Entlastung von LKW-Fahrern

Eine wichtige Änderung für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer wurde vergangenes Jahr in Spanien umgesetzt. Am 2. September 2022 trat ein Gesetz in Kraft, das es ihnen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt, Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen. Dies betrifft Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und gilt sowohl am Ausgangs- als auch am Zielort der Beförderung.
30.06.2023

Kolumne 04-05/2023 – Bekämpfung von Personalmangel durch Ausweitung von Kontrollbefugnissen?

Die 41. KFG-Novelle (Kraftfahrgesetz), die am 29. März 2023 im Nationalrat beschlossen wurde, bringt interessante Neuerungen der Gesetzeslage im Schwerverkehr. Die Novelle beinhaltet nämlich u.a. neue Kontrollbefugnisse für die Organe der ASFINAG. Alle Punkte dieser Novelle sollen bis spätestens 6. November 2023 in Kraft treten.